...und die Kostenfrage?

Die rechtliche Beratung und Vertretung ist mit Kosten verbunden.

Für die anwaltliche Beratung sieht das Gesetz seit 01.07.2006 keine konkret bestimmte Gebühr mehr vor. Ich werde Ihnen im ersten Gesprächstermin einen Vorschlag für eine Honorarvereinbarung unterbreiten, der sich an dem voraussichtlichen Umfang und an der Schwierigkeit der Angelegenheit orientiert.

Bei einer außergerichtlichen Vertretung und einer gerichtlichen Tätigkeit ist die Vergütung in der Regel vom Gegenstandswert abhängig. Ich werde Sie in diesen Fällen darauf hinweisen und Ihnen die voraussichtlichen, gesetzlich geregelten Gebühren und Auslagen bekannt geben.

In diesem Zusammenhang ist sicherlich für Sie von Interesse zu wissen, dass die Rechtsanwältin und der Rechtsanwalt gesetzlich verpflichtet sind, unnötige Kostenrisiken für ihre Mandanten zu vermeiden und auch darüber entsprechend zu beraten.